Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erstellung von 3D-Gebäudemodellen über die Plattform eee-cad.de
K&S Energy GmbH · Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, ausschließlich unternehmerischer Verkehr
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Erstellung von 3D-Gebäudemodellen im Format der Software HottCAD (.sqproj) und damit zusammenhängende Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) zwischen der
K&S Energy GmbH, Am Wiesengrund 25, 63075 Offenbach am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 58395, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Schäfer, USt-IdNr. DE458060428, E-Mail info@eee-cad.de, Betreiberin der Plattform eee-cad.de (nachfolgend „Anbieter“)
und dem Kunden.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Energieberater, Planer, Architekten und Ingenieurbüros, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt nicht.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte gleicher Art mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung eines geometrischen 3D-Gebäudemodells eines Ein- oder Mehrfamilienhauses in der Software HottCAD auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Bestandsunterlagen. Es handelt sich um einen Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die enthaltenen Bauteile sowie die bewussten Abgrenzungen und Vereinfachungen ergeben sich abschließend aus dem Dokument „Leistungsumfang & Rahmenbedingungen – Erstellung von 3D-Gebäudemodellen aus Bestandsplänen“ (nachfolgend „Leistungsleitfaden“) in seiner jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Leistungsleitfaden ist verbindlicher Bestandteil des Vertrages und wird dem Kunden vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
(3) Das gelieferte Modell ist ein geometrisches Grundmodell. Es enthält insbesondere keine bauphysikalischen oder thermischen Kennwerte (z. B. U-Werte) und keine vordefinierte Raumdefinition (Raumstempel). Die Ergänzung thermischer Kennwerte, die Raumdefinition sowie sämtliche energetischen Berechnungen, Wohnflächenermittlungen und raumbezogenen Auswertungen sind nicht Gegenstand der Leistung und obliegen dem Kunden.
(4) Der Anbieter erbringt eine technische Modellierungs- und Datenleistung. Eine Energieberatung, eine energetische Bewertung, eine Planungsleistung im Sinne der HOAI oder eine sonstige beratende Leistung ist ausdrücklich nicht geschuldet.
(5) Weitergehende Leistungen (z. B. Sondermodellierungen, Anbauten, zusätzliche Detailtiefe) sind nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung geschuldet (§ 7).
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Qualität und geometrische Genauigkeit des Modells hängt unmittelbar von der Qualität, Vollständigkeit und Maßhaltigkeit der vom Kunden gelieferten Unterlagen ab. Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Bestandsunterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere:
- Grundrisse aller Geschosse;
- mindestens eine Ansicht oder ein Schnitt zur Ermittlung der Geschoss- und Gebäudehöhen;
- lesbare, bemaßte Vorlagen mit erkennbaren Maßen, Beschriftungen und Linien;
- eine Maßstabsangabe bzw. eine bemaßte Referenzstrecke.
(2) Akzeptierte Dateiformate sind PDF, JPG, PNG und TIFF sowie gut lesbare Scans. Handskizzen werden nur verarbeitet, sofern sie eindeutig lesbar und bemaßt sind.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe der Unterlagen berechtigt ist und dass durch die Weitergabe und Verarbeitung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte an Plänen) verletzt werden.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach § 7 gesondert berechnet werden. Etwaige Rechte des Anbieters wegen Annahmeverzugs bleiben unberührt.
§ 4 Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen der Leistungen auf der Website oder in sonstigen Medien stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit der Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung des Anbieters bzw. mit Beginn der Leistungsausführung zustande.
(3) Für die Nutzung des Dienstes registriert sich der Kunde auf der Website des Anbieters. Nach der Registrierung erhält der Kunde Zugang zu einem persönlichen Kundenbereich mit Dashboard, über den er seine Projekte einsehen und deren jeweiligen Status verfolgen kann. Über diesen Kundenbereich erfolgt auch der Datenaustausch gemäß § 8.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- (1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Die Leistungen beginnen bei einem Startpreis von 149,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der endgültige Preis richtet sich nach dem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Umfang.
- (2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- (3) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse vor Beginn der Leistungserbringung. Als Zahlungsmittel stehen Überweisung, PayPal und Kreditkarte zur Verfügung. Die Bearbeitung des Auftrags beginnt nach vollständigem Eingang der Zahlung.
- (4) Die Rechnungsstellung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen (§ 14 UStG), einschließlich der Angabe von Leistungsdatum und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sowie unter Beachtung der jeweils geltenden Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung (B2B).
§ 6 Ausführung und Bearbeitungszeit
(1) Der Anbieter erstellt das Modell nach bestem fachlichem Ermessen im Rahmen des Leistungsleitfadens. Zur Erbringung der Leistung ist der Anbieter berechtigt, sich fachkundiger Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
(2) Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Komplexität in der Regel 2 Arbeitstage (einfache Projekte) bis 5 Arbeitstage (komplexe Projekte), gerechnet ab dem Eingang vollständiger und geeigneter Unterlagen.
(3) Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart wurde. Verzögerungen aufgrund unvollständiger, unleserlicher oder widersprüchlicher Unterlagen sowie aufgrund nachträglicher Änderungen der Vorgaben durch den Kunden hat der Anbieter nicht zu vertreten.
§ 7 Mehraufwand und Zusatzleistungen
(1) Umstände, die über den reibungslosen Standardablauf hinausgehen, können zu Rückfragen, längeren Bearbeitungszeiten oder – nach vorheriger Abstimmung – zu berechenbarem Zusatzaufwand führen. Hierzu zählen insbesondere fehlende, unleserliche oder widersprüchliche Maßangaben, sich widersprechende Angaben zwischen mehreren Planblättern, nicht lesbare oder unbemaßte Handskizzen, verpixelte, verzerrte, schräg eingescannte oder unmaßstäbliche Vorlagen, fehlende Ansichten oder Schnitte sowie nachträgliche Änderungen der Vorgaben nach Bearbeitungsbeginn.
(2) Zusatzaufwand wird dem Kunden vor Ausführung angezeigt. Die Ausführung erfolgt erst nach Zustimmung des Kunden. Die Abrechnung von Zusatzleistungen erfolgt nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen des Anbieters oder nach gesonderter Vereinbarung.
(3) Fehlende Einzelmaße können unter den Voraussetzungen des Leistungsleitfadens rechnerisch bzw. grafisch im Referenzverfahren ergänzt werden. Auf diese Weise ermittelte Maße sind Näherungswerte; § 11 Abs. 4 gilt entsprechend.
§ 8 Datenaustausch und Lieferung
(1) Der Austausch der Dateien (Upload der Unterlagen durch den Kunden, Download des fertigen Modells) erfolgt über eine gesicherte Austauschplattform des Anbieters.
(2) Das fertige Modell wird als HottCAD-Projektdatei (.sqproj) zum Download bereitgestellt. Mit der Bereitstellung zum Download gilt die Leistung als geliefert.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, das bereitgestellte Modell unverzüglich herunterzuladen und eine eigene Sicherungskopie zu erstellen. Der Anbieter ist berechtigt, die auf der Austauschplattform gespeicherten Daten nach Ablauf der in § 13 genannten Fristen zu löschen.
§ 9 Abnahme
(1) Der Kunde ist zur Abnahme des vertragsgemäß erstellten Modells verpflichtet. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(2) Nimmt der Kunde das Modell nicht innerhalb von 7 Tagen ab Bereitstellung ab und rügt er innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt das Modell als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde das Modell in Gebrauch nimmt bzw. weiterverarbeitet.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das gelieferte Modell für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen und weiterzuverarbeiten.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte an den erstellten Modellen beim Anbieter (Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Werken).
(3) Der Anbieter ist berechtigt, das erstellte Modell in anonymisierter Form zu internen Zwecken (z. B. Qualitätssicherung, Referenz, Schulung) zu nutzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
§ 11 Mängelansprüche (Gewährleistung)
(1) Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass das Modell dem vereinbarten Leistungsumfang gemäß Leistungsleitfaden entspricht. Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche des Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder – bei nicht unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 12.
(3) Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, in Textform zu rügen. Im Übrigen gilt § 377 HGB, soweit anwendbar.
(4) Keine Gewähr wird übernommen für Abweichungen, die aus fehlerhaften, unvollständigen, widersprüchlichen oder unmaßstäblichen Quellunterlagen des Kunden resultieren, sowie für Näherungswerte, die im grafischen Referenzverfahren ermittelt wurden. Die im Leistungsleitfaden beschriebenen Abgrenzungen und Vereinfachungen stellen keinen Mangel dar, sondern sind vereinbarte Beschaffenheit.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Beeinträchtigungen, Datenverluste oder Modellschäden, die aus Eigenschaften, Instabilitäten oder Fehlern der Software HottCAD bzw. des Dateiformats (.sqproj) selbst resultieren und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, sowie für Ergebnisse einer Weiterverarbeitung des Modells durch den Kunden oder Dritte.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 2 (unbeschränkte Haftung); insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit nach Absatz 3 ist der Höhe nach auf den Auftragswert des jeweils betroffenen Auftrags begrenzt.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, die aus der Weiterverarbeitung des Modells, aus energetischen Berechnungen oder aus der Nutzung des Modells über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus entstehen.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Datenschutz und Datenlöschung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
(3) Projektbezogene Daten werden nach Abschluss des Auftrags für einen Zeitraum von 60 Tagen vorgehalten und anschließend gelöscht. Sicherungskopien und Protokolldaten werden nach 90 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 14 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zu Vertragszwecken. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
